Der CO2-Importzoll ist da!


Bericht von Robert Kremnitzer
Bild von Petra Dirscherl - pixelio.de 

Viele Unternehmen sehen Kosten nur, wenn es auch Rechnungen gibt. Die Natur stellte bislang keine Rechnungen. Sie leidet. Über viele Jahrzehnte still, in diesen und künftigen Zeiten jedoch immer lauter. Die aktuellen Rechnungen der Natur kommen in Form von Überschwemmungen, Hitzewellen, Trockenheit und Artensterben. 

Zumindest für das dringendste Problem der Treibhausgase folgen wir nun den langjährigen Einsichten der Ökonomen und geben CO2 einen Preis. (zu spät, zu wenig, zu zögerlich - aber immerhin). Über diese externen Kosten kommt die Verschmutzung in die Kalkulation der Produkte. (Anm.: Über die Sinnhaftigkeit eines Klimabonus als Ausgleich für die längst überfällige Lenkung lässt sich diskutieren)

Doch Regeln sollten immer für alle Spieler gelten. Die externen Kosten von Emissionen müssen auch für importierte Produkte gelten. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde als EU Verordnung sofort in Kraft gesetzt. und beginnt mit Oktober 23. 

 

Zunächst nur für Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Doch wenn diese Produkte (auch in verarbeiteter Form) nach Europa importiert werden, fällt Zoll in der Höhe der CO2 Steuer an. Zunächst von Okt 23 bis Jan 26 gibt es für Importeure nur Berichtspflicht. Ab Jan 26 ist der Zoll dann in Form von CAMB Zertifikaten vom Importeur abzuführen. 

Bis einen Monat nach Quartalsende müssen auch KMU nun Berichte abgeben, die die CO2 Emissionen importierter Produkte der obigen Kategorien zeigen. Der erste Schritt ist es sich in der CABM Datenbank zu registrieren: 

 Hier der Link zur europäischen CABM Datenbank

Das Finanzministerium hat eine eigene Seite eingerichtet. 

https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-(CBAM)-.html

 Nun kommt der komplizierte Teil. Wer berechnet die Emissionen? Es ist ein einfaches Modell aus 

  • direkten Emissionen, die bei der Produktion entstehen, 
  • den Emissionen, die bei der Energieaufbringung entstehen, die für die Produktion notwendig ist und auch 
  • den Emissionen aller Vorprodukte 

vorgesehen. 

 Aktuelle Erleichterungen: 

Grundsätzlich sind Standardwerte nicht verboten, doch auch nicht flächendeckend erlaubt, da eben Stahl nicht Stahl ist. Hier herrscht noch Unklarheit. Es dürfen auch Schätzwerte des Lieferanten derzeit noch angegeben werden. 

 Diese Zollberechnung ist eine Dienstleistung, die auch ihren Preis haben wird. Unternehmen können sich hier vertreten lassen. Es gab hier auch schon einige erleuchtende webinare und e-learning Kurse zu den Produktgruppen, die hier abrufbar sind:

 https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en#webinars

Zoll ist eine protektionistische Maßnahme. Er soll dazu führen, sich innerhalb der EU nach neuen Lieferanten umzusehen. Gerade das ist auch für KMU interessant. Dann können Sie sich diesen Aufwand jedenfalls sparen.  


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