CSR-Berichterstattung für KMU
Die CSRD Richtlinie wurde Ende 2022 im EU Parlament beschlossen und wird die Berichterstattung über ökologische und soziale Nachhaltigkeit für große und börsennotierte Unternehmen in Europa regeln. Die Standards dazu werden gerade von der EFRAG erstellt. Die Staaten haben 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht zu gießen.
Gleichzeitig ist allen klar, dass es nicht genügen wird, denn über 99% aller Unternehmen in Europa sind davon nicht betroffen. Daher bastelt die EFRAG auch an einer Vorgabe für Berichterstattung zur Nachhaltigkeit der über 23 Mio. nicht gelisteten KMU. Diese Arbeitsgruppe nennt sich VSME und der KLIMAVERBUND ist Teil davon.
Wir werden Sie regelmäßig informieren, wenn Sie das wünschen (bitte unten ankreuzen) und freuen uns über möglichst viele Meinungen von Unternehmern, die wir gerne gebündelt auch in das Gremium weitergeben. Genannter Zielzeitpunkt für die Einführung einer solchen Berichtspflicht für KMU ist derzeit 2026, das kann sich aber noch verschieben, da hier viele Interessen betroffen sind.
Hier sind gut erklärte Informationen zur kommenden CSRD Verordnung für große Unternehmen